Brand- & Wasserschäden

Nach Eintritt eines Brand- oder Wasserschadens sollten Sie möglichst schnell reagieren und einen Fachbetrieb zur Hilfe rufen. Maßnahmen zur Schadensminderung müssen sofort eingeleitet werden – bei Unterlassung ist es möglich, dass die Versicherung nicht die vollständige Sanierung bezahlt.

Meist sind die Folgeschäden größer als gedacht – der Rauch/Ruß zieht durch die ganze Wohnung. Egal ob die Türen anderer Zimmer offen oder geschlossen sind. Ein Luftzug reicht und der Rauch/Ruß gelangt durch die Türschlitze auch in verschlossene Räume.

Durch Rauch und Ruß verunreinigte Teppiche, Teppichböden, Polstermöbel und/oder Textilien müssen unbedingt vom spezialisierten Fachbetrieb gereinigt werden.

Selbst bei einem kleinen Brand- oder Wasserschaden können die Folgen immens sein. Zögern Sie nicht die Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Die Rückstände eines Brand- oder Wasserschadens sind sehr fein und setzen sich tief in den Fasern fest. Mit einer gewöhnlichen Waschmaschine kann die Verunreinigung nicht restlos entfernt werden.

Was kann nach einem Brand- oder Wasserschaden gereinigt werden?

  • Teppichböden und Teppiche aller Art & Qualität

  • Textilien

  • Matratzen & Bezüge

  • Tischdecken, Vorhänge, Gardinen, Bettwäsche usw.

  • Leder-, Pelz- & Lederwaren

  • Polstermöbel (Polster, Sessel, Sofa, Kissen usw.)

Gerne beraten wir Sie!

Wir sind jederzeit für Sie da!

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